Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
PRIVAT- UND WAHLARZT
Als Privat- und Wahlarzt stelle ich eine Honorarnote aus, welche in der Ordination beglichen wird.
Eine direkte Verrechnung mit der Kasse ist nicht möglich.
Im Falle von "Kassenleistungen" können Sie die Honorarnote und Zahlungsbestätigung bei Ihrer Kasse einreichen, und Sie erhalten für gewöhnlich einen Teilbetrag erstattet.
Seit 1.Juli 2024 kann auf Wunsch die Honorarnote an die meisten öffentlichen Gesundheitskassen direkt elektronisch übermittelt werden.
Im Falle von reinen Privatleistungen ist eine Erstattung durch die Kasse im Allgemeinen nicht möglich.
Gerne berate ich Sie in Bezug auf Ihre Möglichkeiten im Rahmen des persönlichen Gespräches.