Dr. Rupert Florian

Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten

PRIVAT- UND WAHLARZT

Als Privat- und Wahlarzt stelle ich eine Honorarnote aus, welche in der Ordination beglichen wird.

Eine direkte Verrechnung mit der Kasse ist nicht möglich.

 

Im Falle von "Kassenleistungen" können Sie die Honorarnote und Zahlungsbestätigung bei Ihrer Kasse einreichen, und Sie erhalten für gewöhnlich einen Teilbetrag erstattet.

 

Im Falle von reinen Privatleistungen ist eine Erstattung durch die Kasse im Allgemeinen nicht möglich.

 

Gerne berate ich Sie in Bezug auf Ihre Möglichkeiten im Rahmen des persönlichen Gespräches.